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 Kuxe - Definitionen, Erklärungen, Bedeutungen und Glossar





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Kuxe
Als Kuxe bezeichnete man einen Anteil an einem Bergwerk. Es handelte sich dabei um so genannte Bodenrechte. Sie wurden dabei in der Rechtsform einer bergrechtlichen Gewerkschaft betrieben, die dabei eine Kapitalgesellschaft war. Die Anteiler nannte man auch Gewerker. Es handelte sich den Kuxe um so genannte Nennwertlose Papiere.
Wenn irgendeine Entscheidung anstand, die alle betraf, so mussten alle diese auch gemeinsam treffen. Es oblag dabei keinem einzelnen so genannten Lehnträger diese Entscheidungen alleine zu treffen. Das Anstehen von derartigen Entscheidungen bedürfte dann immer einer Gewerkenversammlung. Abgeschafft wurden die Kuxe, bzw. die bergrechtlichen Gewerkschaften im Jahr 1985. Sie wurden zwangsweise umgewandelt und zwar erhielten sie dabei die Rechtsform einer AG. Vor dem Zweiten Weltkrieg bestand in Essen die so genannte Kuxbörse. Die Kuxe waren da bereits, wie Inhaberaktien, freihandelbar gestaltet.
Ansonsten war es schwer Kuxe zu verkaufen. Dies bedürfte dann in der Regel der Zustimmung der anderen Inhaber. Darüber hinaus bestand für die Gewerken eine so genannte Nachschusspflicht, die hier Zubuße hieß. Zum Tragen kam diese, wenn die Bergbaugesellschaft weiteres Kapital benötigte.


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