Suche

SUCHFUNKTION
Suchbegriff eingeben:

: Begriff

Beitrag einsenden

Die letzten 30 Beiträge

Alphabetische Suche
A B C D E F
G H I J K L
M N O P Q R
S T U V W X
Y Z

 Kalif - Definitionen, Erklärungen, Bedeutungen und Glossar





Suchergebnis:

Kalif
Kalif wird aus dem Arabischen übersetzt als „Stellvertreter Allahs“ oder „Nachfolger des Propheten Allahs“. Das Kalifat stellt dabei eine islamische Regierungsform dar, bei der die weltliche und auch die geistliche Führerschaft bei der Person des Kalifen liegt. Es handelt sich somit um eine theokratische Regierungsform. Der Kalif ist dabei sowohl der Führer der religiösen Bewegung, wie auch der Herrscher über den Machtbereich, wo dieser Glauben gelebt wird. Über dem Kalifen steht allein das religiöse Gesetz, die Scharia. An sie ist auch der Kalif gebunden. Den Titel eines Kalifen beanspruchten ab dem 13. Jahrhundert zunehmend mehr und mehr muslimische Herrscher. Dieser war inzwischen politisch gesehen jedoch inzwischen bedeutungslos geworden. Die osmanischen Sultane errichteten jedoch im Jahr 1517 das Osmanische Kalifat, wobei diese, als Sultan, selbst danach mehr und mehr auf den Titel als geistiges Oberhaupt pochten. Im Ersten Weltkrieg erlitt das Osmanische Reich eine Niederlage, der damalige Sultan Mehmed VI. Vahdettin wurde entmachtet, er ging ins Exil. Das Amt des Kalifen wurde nach seiner Flucht noch durch Abdülmecit II. bekleidet. 1924 löste die türkische Regierung das Kalifat auf.

zurück

:: Impressum | Online Lexikon | Online Kredit |